Werksentsorgung / Baustellenentsorgung

Werksentsorgung für Gewerbe und Industrie – seit über einem Jahrzehnt ist die Fa. Schmid sehr erfolgreich als Partner von Landkreisen, Industrie und Gewerbe aktiv. In allen Fragen der Entsorgung, Logistik und Erfassung von Abfällen und Wertstoffen sind wir für viele Unternehmen und Kommunen der Ansprechpartner. Neben vielen Behältergrößen und Containerarten können wir mit Pressen oder Walzenverdichter Ihre Wertstofferfassung optimal ausstatten.

Als jahrzehntelanger Partner vieler regionaler und überregionaler Bauunternehmen haben wir die entsprechende Erfahrung bei großen Industrieabbrüchen und Baustellenentsorgungen. Wir bieten Absetzmulden von 5 – 15m³ sowie Abrollcontainer von 12 bis 40 m³. Der Einsatz von Selbstpressbehälter und Rollpacker ist ebenfalls möglich. Auf Grund dieser hervorragenden Infrastruktur sind wir auch der Partner von zahlreichen Industrieunternehmen und großen Handelsketten für die Werksentsorgung deren Standorte. Diese Partner schätzen uns für ökonomische und ökologische Umsetzung Ihrer Umweltziele. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir der regionale Partner der wichtigsten nationaler Systemanbieter wie zum Beispiel der Interseroh. Der Fuhrpark, gepaart mit über 500 Container im Umlauf, eigenen Pressbehältern sowie einer Ballenpresse für die Vermarktung von Folie, Papier und Kartonagen machen uns zu einem leistungsfähigen Partner, der auch für Ihre Stoffströme eine wirtschaftliche Lösung findet und diese vorbildlich und gewissenhaft umsetzt.

Wir können mit unseren Systemen und Partnern nahezu alle Abfälle und Wertstoffe erfassen und der richtigen Anlagen zuführen. Eine Umschlaghalle für Wertstoffe wie PET, Metalle und anderen Wertstoffen macht unser Leistungsangebot komplett. Bitte überzeugen Sie sich selbst und sprechen Sie uns an!

 

Neue Gewerbeabfallverordung ab 01.08. 2017

Die Verordnung erhöht die Anforderung an die Verwertung von gewerblichen Abfällen (Wertstoffgemisch/Siedlungsabfälle) und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, durch die Verpflichtung zu einer besseren Getrennthaltung und effektiveren Vorbehandlung. Um möglichst eine hochwertige stoffliche bzw. energetische Verwertung dieser Abfälle zu erreichen.

Die neue Gewerbeabfallverordung betrifft alle Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Abfällen und bestimmten gemischten Bau- und Abbruchabfällen.

Gewerbliche Abfälle
Getrennthaltungspflicht für 8 Fraktionen:

Papier, Pappe, Karton
Glas
Kunststoffe/Folien
Metalle/Schrott
Holz
Textilien
Bioabfalle (§3 Abs. 7 KrWG)
Weitere Abfälle gemäß §2 Nr. 1b

 

Bau- und Abbruchabfälle
Getrennthaltungspflicht für 10 Fraktionen:

Glas
Kunststoffe/Folien sauber
Metalle / Schrott
Holz
Dämmmaterial, Styropor
Bitumengemische
Baustoffe auf Gipsbasis/Rigips
Beton
Ziegel
Fliesen und Keramik

Erzeuger / Besitzer dieser Abfälle haben eine Dokumentationspflicht über.
- Nachweis der Getrenntsammlung- Erklärung des Entsorgers über die Übernahme, Masse und Verbleib des Abfalls
- Dokumentation über Befreiung der Getrenntsammlung auf Grund „wirtschaftlicher Unzumutbarkeit bzw. „technisch nicht möglich"

90% / 10% Lösung:

Die Pflicht der Getrennthaltungsplicht entfällt, wenn die Getrennthaltungsquote im vergangenen Kalenderjahr mindestens 90 Masseprozent betragen hat (Nachweis durch einen Sachverständigen)

 

Vorbehandlungsanlage

Wenn eine Getrenntsammlung nicht möglich ist, sind diese Gemsiche zwingendeiner Vorbehandlungsanlage zuzuführen!

 

Wir unterstützen Sie
bei der Umsetzung der novellierten Gewerbeabfallverordnung!

 

 

Erstellung der notwendigen Dokumentationen gemäß § 3 GewAbfV.
Ermittlung der Getrenntsammlungsquote.
Erstellen eines Sammelkonzeptes für Ihre Abfälle.
Optimierung der Entsorgungswege.
Bestätigung für Verwertung Ihrer Abfälle als Vorbehandlungsanlage.